Eine Mikwe ist für den Alltag der Gemeinde unabdingbar. Sie ist sogar wichtiger als eine Synagoge und muss daher zuerst gebaut werden. Da sie ein Ort für interne Riten ist, kam es vom 14. bis zum 18. Jh. nur selten zu großen architektonischen Gestaltungen. Im hohen Mittelalter dagegen wurden eigene Gebäude errichtet. Später wurde eine Mikwe überwiegend im Keller eines Wohn- oder Gemeindehauses untergebracht; ab dem 16. Jh. war sie zunehmend mit der Synagoge verbunden.
Eine Mikwe muss von „lebendigem Wasser“ (Regen, Quelle, Fluss, Grundwasser) gespeist werden, aber im Tauchbecken selbst ist stehendes Wasser. Da die örtlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich sind, haben sich verschiedene Bautypen entwickelt:
Mikwe Friedberg
Ein Vorraum diente zum Auskleiden. Von hier aus kontrollierten die Betreuerinnen bzw. Betreuer der Mikwen die korrekte Reinigung und die Rabbiner überwachten den Aufnahmeritus.
Ein Waschraum zur Vorbereitung kann ihn ergänzen.
Eine Treppe führt hinunter ins Tauchbecken. In Chemnitz hat sie nur zwei Stufen.
Ein Tauchbecken sollte 3 Ellen (etwa 1,40 m)
in die Erde eingegraben sein und mindestens 40 Se’ah fassen.
Leider ist strittig, was dieses altisraelische Hohlmaß heute
bedeutet, denn es wird vom Volumen eines Eies abgeleitet. Die
Umrechnungen variieren beträchtlich; für die Mikwe reichen sie
von 270 bis 780 Liter.
Das Wasser sollte (möglichst drei Handbreit) über den Nabel
reichen, sodass man im Stehen ohne Mühe ganz untertauchen
konnte, wenn man sich bückte. War der Grundwasserspiegel
niedriger (wie in Chemnitz), dann musste man wohl zusätzlich
leicht die Knie beugen.
Noch geringer ist die Tiefe des Tauchbeckens von Schmalkalden
(siehe Abb.), aber auch dort werden mit rund 1000 Litern die
Mindestvorgaben deutlich übertroffen.
Ein zweiter Schacht kommt auch hin und wieder vor, z.B. in Schmalkalden und in Chemnitz. Dafür konnte es verschiedene Gründe geben:
In den ersten drei Fällen gilt die rituelle Vorschrift, dass
beide Schächte durch eine Öffnung oder eine
Leitung miteinander verbunden sein müssen. Nach einem
weitverbreiteten Kompendium aus dem 16. Jh. muss die
verschließbare Öffnung so hoch angebracht
sein, dass die Wassermenge im Tauchbecken nicht unter die
Mindestanforderungen
sinken kann; sie sollte auch direkt unter dem regulären
Grundwasserspiegel liegen. Auch die Größe des
Zulaufs ist geregelt: Man muss darin Zeige- und Ringfinger gut
drehen können (ca. 5 cm). So soll sichergestellt werden, dass
das Wasser im Tauchbecken beim Kontakt mit dem einströmenden
Wasser seine kultische Eignung bewahrt.
Schulchan aruch Bd. 2, §
201, Abs. 52ff und 40
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